DAB Bank AG: OLG München erhöht Barabfindung
Im Spruchverfahren zur Bestimmung der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG hat das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 19. Januar 2022 die Barabfindung auf 5,26 Euro je Aktie der DAB Bank AG festgesetzt. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.02.2022: 5HK 13182/15, 31 Wx 366/17 Aufgrund … DAB Bank AG: OLG München erhöht Barabfindung weiterlesen
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